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   BVerwG, 06.07.1965 - II C 39.63   

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BVerwG, 06.07.1965 - II C 39.63 (https://dejure.org/1965,175)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1965 - II C 39.63 (https://dejure.org/1965,175)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1965 - II C 39.63 (https://dejure.org/1965,175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Dienstunfalls - Unterbrechung des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges von der Dienststelle eines Beamten - Unterbrechung des unmittelbaren Heimwegs vom Dienst für private Besorgungen - Begriff des "Beamten in Ausübung des Dienstes" - Umfang des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 135 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 21, 307
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1965 - II C 39.63
    Damit waren nicht mehr das räumliche und das zeitliche Merkmal gegeben, bei deren Vorliegen normalerweise angenommen werden kann, daß sich der Beamte "in Ausübung des Dienstes" befindet (BVerwGE 17, 59 [65 ff.]).

    Der erkennende Senat hat bereits im Urteil (BVerwGE 17, 59 [64 f.]) klargestellt, daß der sozialversicherungsrechtliche Begriff "bei" einer Versicherungspflichtigen Tätigkeit weiter gefaßt ist als der beamtenrechtliche der "Ausübung des Dienstes".

    Dieses Tatbestandsmerkmal des § 135 Abs. 1 BBG ist, wie der Senat im Urteil (BVerwGE 17, 59 [62 f.]) klargestellt hat, nur dann erfüllt, wenn der Unfall zwar nicht in allen seinen Phasen - äußere Einwirkung, Ereignis, Körperschaden - in die Zeit der Dienstausübung fällt, aber in dieser Zeit der bezeichnete Geschehensablauf jedenfalls begann, auch wenn er erst nach Ablauf der Dienstausübung seinen Abschluß erreichte.

  • BSG, 28.02.1962 - 2 RU 178/60

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1965 - II C 39.63
    Auch das Bundessozialgericht hat einmal entschieden (BSGE 16, 245), daß durch die Reparatur und das anschließende Ausprobieren eines für die Zurücklegung des Weges nach und von der Arbeitsstätte benutzten, unterwegs unvorhergesehen betriebsunfähig gewordenen Kraftfahrzeuges der Versicherungsschutz regelmäßig auch dann nicht unterbrochen werde, wenn der Arbeitnehmer zum Ausprobieren des Fahrzeuges eine verkehrsruhige Nebenstraße aufsuche.
  • BVerwG, 25.06.1964 - II C 225.62
    Auszug aus BVerwG, 06.07.1965 - II C 39.63
    Zu dieser gesetzlichen Voraussetzung der Unfallfürsorge hat der erkennende Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung klargestellt, daß der Unfallschutz nur dann gegeben ist, wenn der nach oder von der Dienststelle führende Weg seine wesentliche Ursache im Dienst hat (vgl. BVerwGE 16, 103; 19, 44) [BVerwG 24.06.1964 - VI C 23/62].
  • BVerwG, 16.05.1963 - II C 27.60

    Bestehen eines Anspruchs auf Gewährung von Unfallhinterbliebenenversorgung -

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1965 - II C 39.63
    Zu dieser gesetzlichen Voraussetzung der Unfallfürsorge hat der erkennende Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung klargestellt, daß der Unfallschutz nur dann gegeben ist, wenn der nach oder von der Dienststelle führende Weg seine wesentliche Ursache im Dienst hat (vgl. BVerwGE 16, 103; 19, 44) [BVerwG 24.06.1964 - VI C 23/62].
  • BSG, 31.08.1956 - 2 RU 129/54
    Auszug aus BVerwG, 06.07.1965 - II C 39.63
    Ein solcher äußerlich von dem normalen Heimweg getrennter Weg, der zu einem wesentlich eigenwirtschaftlichen Zwecke begangen wird, steht nicht unter dem Schutz der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge und nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch nicht unter dem der gesetzlichen Unfallversicherung (BSGE 3, 240; Urteil vom 2. Juni 1959 - 2 RU 139.56 - in Soz.Recht, § 543 RVO Nr. 12; ebenso EuM 21, 276).
  • BVerwG, 24.06.1964 - VI C 23.62
    Auszug aus BVerwG, 06.07.1965 - II C 39.63
    Zu dieser gesetzlichen Voraussetzung der Unfallfürsorge hat der erkennende Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung klargestellt, daß der Unfallschutz nur dann gegeben ist, wenn der nach oder von der Dienststelle führende Weg seine wesentliche Ursache im Dienst hat (vgl. BVerwGE 16, 103; 19, 44) [BVerwG 24.06.1964 - VI C 23/62].
  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 39.68

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten

    Weiche der Beamte auf dem Wege vom Dienst von dem normalerweise zum Erreichen der Wohnung gebotenen Weg um eines privaten Zweckes willen ab, so stehe der vom üblichen Weg abweichende, aus wesentlich eigenwirtschaftlichen Gründen gewählte Teil des Weges nicht unter Unfallschutz (zu vgl. BVerwGE 21, 307 [BVerwG 06.07.1965 - II C 39/63] [310] mit weiteren Nachweisen aus dem Schrifttum).

    Der in der Reichsversicherungsordnung (§ 542 a.F.) verwendete Begriff des Arbeitsunfalls ist zwar weiter gefaßt als der in den Beamtengesetzen verwendete Begriff des Dienstunfalls (vgl. BVerwGE 17, 59 [64]; 21, 307 [308 f.]); während der Arbeitsunfall ein Unfall ist, den ein Versicherter "bei" einer der in der Reichsversicherungsordnung genannten Tätigkeiten erleidet, ist der Dienstunfall ein Ereignis, das "in ursächlichem Zusammenhang mit dem Dienst" (so Art. 148 Abs. 1 BayBG) oder - anders formuliert - "in Ausübung oder infolge des Dienstes" (so Art. 148 Abs. 1 BayBG in der Fassung vom 20. Dezember 1966, [GVBl. 1967 S. 153]; § 135 Abs. 1 BBG) eingetreten ist.

    Das bedeutet in dem hier gegebenen Zusammenhang, daß die Gründe für das Zurücklegen des Weges, auf dem der Unfall sich ereignete, im wesentlichen in der Arbeit (Ausbildung) bzw. im Beamtendienst zu finden sein müssen (BSGE 1, 171 [172]; 8, 53 [55]; BVerwGE 16, 103 [106]; 19, 44 [45]; 21, 307 [310]; 24, 246 [249]).

  • BVerwG, 14.12.2004 - 2 C 66.03

    Anerkennung; Dienstunfall; Schriftform; Sportunfall; Sportveranstaltung;

    Andererseits müssen besondere Umstände festgestellt werden, die den Schluss rechtfertigen, dass die betreffende Tätigkeit des Beamten dem dienstlichen Bereich zuzurechnen ist (vgl. Urteil vom 6. Juli 1965 - BVerwG 2 C 39.63 - BVerwGE 21, 307 ).
  • BVerwG, 21.06.1982 - 6 C 90.78

    Anspruch eines Beamten auf Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall - Frage

    Diese Vorschrift hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin ausgelegt, daß bei einem Unfall, den ein Beamter auf dem Weg nach oder von der Dienststelle erleidet, beamtenrechtlicher Unfallschutz nur zu gewähren ist, wenn der nach oder von der Dienststelle führende Weg im Dienst seine wesentliche Ursache hat, wenn also andere mit dem Dienst nicht zusammenhängende Ursachen für das Zurücklegen des Weges in den Hintergrund treten (vgl. BVerwGE 16, 103 [106]; 19, 44 [45]; 21, 307 [310]; 24, 246 [249];Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG 6 C 49.65 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 36 = ZBR 1969, 347 = RiA 1969, 214] undvom 23. Januar 1970 - BVerwG 6 C 120.65 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 38]; BVerwGE 34, 20 [21]; 35, 234 [240]).

    Diese Voraussetzung ist in der Regel nur dann gegeben, wenn der Beamte sich auf dem - unmittelbaren-Weg zwischen seiner Dienststelle und seiner regelmäßigen häuslichen Unterkunft befindet, um sich zum Dienst zu begeben oder aus den Dienst in seinen privaten Lebensbereich zurückzukehren (BVerwGE 16, 103 [106]; 21, 307 [310]; 34, 20 [21]; 35, 234 [241]).

    Weicht der Beamte auf dem Wege zum oder vom Dienst von dem normalerweise zum Erreichen der Dienststelle oder der Wohnung gebotenen Wege um eines privaten Zweckes willen ab, so steht der vom üblichen Wege abweichende, aus wesentlich eigenwirtschaftlichen Gründen gewählte Teil des Weges nicht unter Unfallfürsorge (BVerwGE 21, 307 [BVerwG 06.07.1965 - II C 39/63] [310]).

    Ob der notwendige Zusammenhang mit dem Dienst durch ein Abweichen von dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Dienststelle oder umgekehrt unterbrochen oder gar gelöst wird, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (BVerwGE 19, 44 [46]; 21, 307 [310 f.];Urteil vom 23. Januar 1970 - BVerwG 6 C 120.65 - [Buchholz a.a.O.]).

  • BVerwG, 27.05.2004 - 2 C 29.03

    Wegeunfall; unmittelbarer Weg zwischen Wohnung und Dienststelle; Umweg;

    Umwege und Unterbrechungen werden von dem beamtenrechtlichen Unfallschutz generell ausgeschlossen, soweit sie nicht nach ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung gestattet und nicht nur unerheblich sind (vgl. Urteil vom 6. Juli 1965 - BVerwG 2 C 39.63 - BVerwGE 21, 307; Urteil vom 21. Juni 1982 a.a.O.).
  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 36.66

    Erhöhung von Versorgungsbezügen - Dienstausübung außerhalb einer Dienststelle

    Da in derartigen Fällen die regelmäßigen Abgrenzungskriterien des Dienstortes und der Dienstzeit versagen, muß einerseits von dem allgemeinen Grundsatz ausgegangen werden, daß es sich bei der unfallgeschützten Tätigkeit des Beamten um eine solche handeln muß, "die im engen natürlichen Zusammenhang mit den eigentlichen Dienstaufgaben oder sonstigen dienstlich notwendigen Verrichtungen oder dem dienstlichen Über- und Unterordnungsverhältnis steht" (Urteil vom 19. April 1967 - BVerwG VI C 96.63 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 32 = ZBR 1968, 84]), andererseits müssen anstelle der regelmäßigen Abgrenzungskriterien besondere Umstände festgestellt werden, die den Schluß rechtfertigen, daß die betreffende Tätigkeit des Beamten dem dienstlichen Bereich zuzurechnen ist (Urteil vom 6. Juli 1965 - BVerwG II C 39.63 - [BVerwGE 21, 307]).
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 10.70

    Dienstunfallschutz beim Abholen von Bezügen - Ausführung einer notwendigen

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen hat, ist der beamtenrechtliche Dienstunfallbegriff enger gefaßt als der sozialversicherungsrechtliche Arbeitsunfallbegriff (vgl. BVerwGE 17, 59 [64/65]; 21, 307 [308/309]; 35, 234 [239]).

    Ähnliches gilt für die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum sog. Wegeunfall (vgl. BVerwGE 19, 44; 21, 307 [BVerwG 06.07.1965 - II C 39/63]; 24, 246 [BVerwG 28.06.1966 - II C 10/64]; 34, 20 [BVerwG 05.09.1969 - IV C 67/68]; 35, 234 [BVerwG 04.06.1970 - II C 39/68]und neuerdings Urteil vom 24. November 1971 - BVerwG VI C 119.67 - [Buchholz 237.3 § 125 Nr. 1 = ZBR 1972, 117]).

    Auch in diesen Fällen muß ein "enger, unmittelbarer Zusammenhang" zwischen dem Unfall und der Wahrnehmung der Dienstobliegenheiten des Beamten feststellbar sein (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 17, 59 [62/63]; 21, 307 [309]; 37, 139 [143]; 37, 203 [208/209]).

  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 38.86

    Beamtenversorgung - Betriebsfeier - Dienstliche Veranstaltung - Blutalkohol -

    Jedoch setzt die Bejahung eines Wegeunfalls (§ 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG) in der Regel voraus, daß der Beamte in unmittelbarem zeitlichen Anschluß an den Dienst - hier an die dienstliche Veranstaltung - den Heimweg angetreten hat (vgl. BVerwGE 21, 307 [BVerwG 06.07.1965 - II C 39/63]).
  • BVerwG, 23.01.1970 - VI C 120.65

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten

    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat das Berufungsgericht diese Vorschrift dahin ausgelegt, daß bei einem Unfall, den ein Beamter auf dem Wege nach oder von der Dienststelle erleidet, beamtenrechtlicher Unfallschutz nur zu gewähren ist, wenn der nach oder von der Dienststelle führende Weg im Dienst seine wesentliche Ursache hat, wenn also andere mit dem Dienst nicht zusammenhängende Ursachen für das Zurücklegen des Weges in den Hintergrund treten (vgl. Urteile vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 147.59 -[Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 7 = ZBR 1963, 48] und vom 11. März 1965 - BVerwG II C 142.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 24 = ZBR 1965, 246]; BVerwGE 16, 103 [106]; 19, 44 [45]; 21, 307 [310]; 24, 246 [249]; vgl. neuerdings die Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG VI C 49.65 - ZBR 1969, 347 = RiA 1969, 214] und vom 11. September 1969 - BVerwG II C 30.66 - [ZBR 1969, 386]).

    Diese Voraussetzung ist in aller Regel dann gegeben, wenn der Beamte sich auf dem - unmittelbaren - Weg zwischen seiner Dienststelle und seiner regelmäßigen häuslichen Unterkunft befand, um sich zum Dienst zu begeben oder aus dem Dienst in seinen privaten Lebensbereich zurückzukehren (vgl. BVerwGE 16, 103 [106]; 21, 307 [310] sowie Urteil vom 11. September 1969 - BVerwG II C 30.66 -).

    Das erst vor kurzem ergangene Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. Dezember 1969 - 2 RU 19/68 -, wonach sogar der Weg des Arbeiters oder Angestellten nach Dienstschluß zur Apotheke zwecks Besorgung von Medikamenten nicht unter Unfallversicherungsschutz steht, ist hierfür ein markantes Beispiel (ebenso BVerwGE 21, 307).

  • BVerwG, 09.12.2010 - 2 A 4.10

    Dienstunfall; Wegeunfall; Abweichen von dem unmittelbarem Weg; Zusammenhang mit

    Der Beamte muss sich auf dem - unmittelbaren - Weg zwischen seiner Dienststelle und seiner regelmäßigen häuslichen Unterkunft befinden, um sich zum Dienst zu begeben oder aus dem Dienst in seinen privaten Lebensbereich zurückzukehren (Urteile vom 6. Juli 1965 - BVerwG 2 C 39.63 - BVerwGE 21, 307 und vom 27. Mai 2004 - BVerwG 2 C 29.03 - a.a.O.).

    Ob der notwendige Zusammenhang mit dem Dienst durch ein Abweichen von dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Dienststelle oder umgekehrt unterbrochen oder gar gelöst wird, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (Urteile vom 6. Juli 1965 a.a.O. und vom 21. Juni 1982 - BVerwG 6 C 90.78 - Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 61 m.w.N.; vgl. zum Recht der Unfallversicherung der Arbeitnehmer auch BSG, Urteil vom 28. Februar 1964 - 2 RU 22/61 - BB 1964, 684).

  • BVerwG, 28.01.1971 - II C 136.67

    Einstufung eines Unfalls während des Kuraufenthalts eines Beamten als

    "In Ausübung des Dienstes" ereignet sich ein Unfall dann, wenn zwischen dem Unfall und den Dienstverrichtungen des Beamten ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang festzustellen ist (vgl. BVerwGE 17, 59 [65, 66]; 20, 347 [350]; 21, 307 [308]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß der Gesetzgeber mit dieser Alternativvoraussetzung für die Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall nur diejenigen Fälle erfassen wollte, in denen die nach der gesetzlichen Definition des § 135 Abs. 1 BBG den Dienstunfall kennzeichnende Kausalkette zwischen dem auf äußerer Einwirkung beruhenden plötzlichen örtlich und zeitlich bestimmbaren Ereignis und dem Eintritt des Körperschadens zwar während der Erfüllung der Dienstobliegenheiten durch den Beamten begonnen, aber erst nach deren Abschluß ihr Ende gefunden hat; auch in diesen Fällen muß daher ein enger, unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Unfall und der Wahrnehmung der Dienstobliegenheiten durch den Beamten feststellbar sein (BVerwGE 17, 59 [63]; 21, 307 [309]).

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LB 8/10

    Unterbrechung des Dienstunfallschutzes eines Beamten mit dem Verlassen seines

  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 49.65

    Beamtenrecht - (Kein Dienst-[Wege-]unfall, wenn Lokführer der Bundesbahnwährend

  • VG Ansbach, 17.11.2009 - AN 1 K 09.01335

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Sportunfalls als Dienstunfall

  • BVerwG, 14.09.1970 - VI B 64.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.04.1967 - VI C 96.63

    Rechtsmittel

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 2 LB 4/20

    Unterbrechung des Dienstunfallschutzes durch privates Telefonat - Übertragbarkeit

  • BVerwG, 11.09.1969 - II C 30.66

    Umfang eines Dienstweges im Zusammenhang mit einem Dienstunfall -

  • BVerwG, 06.05.1975 - II C 35.73

    Voraussetzungen eines Dienstunfalls

  • VG München, 10.07.2014 - M 12 K 14.1393

    Essen bei Weihnachtsfeier als dienstlicher Vorgang; Zweck von

  • BVerwG, 02.03.1967 - III C 53.65

    Verfolgungsschäden österreichischer Staatsangehöriger im Vertreibungsgebiet -

  • BVerwG, 24.11.1971 - VI C 119.67

    Rechtsmittel

  • VG München, 20.03.2012 - M 5 K 11.5039

    Unfall eines Beamten auf dem Umweg von der Dienststelle nach hause zur

  • VG Köln, 08.05.2008 - 15 K 4007/06
  • VG Braunschweig, 25.04.2006 - 7 A 201/05

    Anerkennung eines Jagdunfalls als Dienstunfall

  • BVerwG, 06.07.1972 - VI B 20.72

    Voraussetzungen für die Annahme eines Unfalls "in Ausübung oder infolge des

  • VG Göttingen, 01.06.2005 - 3 A 190/03

    Dienstbezogenheit; Dienstunfall; Gemeinschaftsveranstaltung; Gemeinschaftszweck;

  • VG Ansbach, 08.04.2008 - AN 1 K 07.00195

    Dienstunfall; Ausheilung von Dienstunfallfolgen; Geltendmachung weiterer

  • VGH Hessen, 13.11.1991 - 1 UE 1039/86

    Kein Schadensersatz bei Unterbrechung des Dienstweges

  • VG Minden, 12.07.2018 - 12 K 2062/15
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.1972 - I A 993/71
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